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Für Empfehlungsgeber

Tippgeber werden

Sie kennen Unternehmen, die über eine betriebliche Krankenversicherung nachdenken? Stellen Sie den Kontakt her – ein bKV-Experte berät, und bei Abschluss sind Sie beteiligt.

Steuerberater und Beraterin begrüßen sich mit Handschlag

Empfehlen statt beraten

Ohne Erlaubnis nach § 34d GewO dürfen Sie keine Versicherungen vermitteln – Sie dürfen aber den Kontakt herstellen.

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Anmelden

Sie registrieren sich als Tippgeber und bestätigen die Tippgebervereinbarung digital.

2

Kontakt herstellen

Sie geben Ihren persönlichen Link oder fertige Werbemittel an Unternehmen weiter. Eine Beratung durch Sie findet nicht statt.

3

Ein Experte berät

Ein bKV-Experte übernimmt Gespräch, Vergleich und Gruppenvertrag. Im Partnerbereich sehen Sie, was aus Ihrer Empfehlung wird.

4

Beteiligt bei Abschluss

Kommt ein Gruppenvertrag zustande, sind Sie beteiligt. Die Höhe sehen Sie nach der Anmeldung.

Für wen das passt

Sie sitzen nah an den Unternehmen

Wer Arbeitgeber in Lohn-, Steuer- oder Personalfragen begleitet, hört früh, wenn Fachkräfte fehlen oder Benefits gesucht werden. Genau dann passt eine Empfehlung.

  • Steuerkanzleien und Lohnbüros
  • Personal- und Unternehmensberater
  • Sachmakler ohne eigenes bKV-Geschäft
  • Netzwerke, Verbände und Kammern
So läuft es

Ihr Mandant bleibt Ihr Mandant

Der bKV-Experte berät nur zur betrieblichen Krankenversicherung. Personenbezogene Daten des Unternehmens sehen Sie nicht – im Partnerbereich erscheinen nur Stand und Ergebnis Ihrer Empfehlungen.

Später selbst beraten?

Vom Tippgeber zum bKV-Experten

Mit der Sachkundeprüfung bei der IHK und einer Registrierung nach § 34d GewO beraten Sie selbst. Die Akademie bereitet Sie darauf vor.

Zur Akademie ›

Vergütung für Tippgeber

Diese Inhalte sehen angemeldete Interessenten. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an – der Zugang ist sofort frei und kostenlos.

Als Tippgeber registrieren

Die Registrierung läuft im Beraterportal bkv-intern.de mit Bestätigung per E-Mail.

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