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Sie kennen Unternehmen, die über eine betriebliche Krankenversicherung nachdenken? Stellen Sie den Kontakt her – ein bKV-Experte berät, und bei Abschluss sind Sie beteiligt.
Ohne Erlaubnis nach § 34d GewO dürfen Sie keine Versicherungen vermitteln – Sie dürfen aber den Kontakt herstellen.
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Sie geben Ihren persönlichen Link oder fertige Werbemittel an Unternehmen weiter. Eine Beratung durch Sie findet nicht statt.
Ein bKV-Experte übernimmt Gespräch, Vergleich und Gruppenvertrag. Im Partnerbereich sehen Sie, was aus Ihrer Empfehlung wird.
Kommt ein Gruppenvertrag zustande, sind Sie beteiligt. Die Höhe sehen Sie nach der Anmeldung.

Wer Arbeitgeber in Lohn-, Steuer- oder Personalfragen begleitet, hört früh, wenn Fachkräfte fehlen oder Benefits gesucht werden. Genau dann passt eine Empfehlung.

Der bKV-Experte berät nur zur betrieblichen Krankenversicherung. Personenbezogene Daten des Unternehmens sehen Sie nicht – im Partnerbereich erscheinen nur Stand und Ergebnis Ihrer Empfehlungen.

Mit der Sachkundeprüfung bei der IHK und einer Registrierung nach § 34d GewO beraten Sie selbst. Die Akademie bereitet Sie darauf vor.
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